Meine Nachbarschaft: Im Niederfeld
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Vorlagen
Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 7932 entstanden aus Vorlage: OF 265/14 vom 05.01.2026 Betreff: Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld Vorgang: OM 3641/23 OBR 14; ST 1093/23 Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, wie die Pflege der Flächen und insbesondere der Schnitt der Obstbäume auf der als Ausgleichsmaßnahme angelegten Fläche an der Straße Im Niederfeld gewährleistet wird. Begründung: Auf Nachfrage des Ortsbeirats teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1093, mit, dass das zuständige Fachamt die Ausgleichsflächen im Frühjahr 2024 in seine Unterhaltung übernehmen und zeitnah einen fachgerechten Pflegeschnitt veranlassen werde. Die Flächen machen aus der Sicht des Ortsbeirats weiterhin einen ungepflegten Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3641 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1093
Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld
Antrag vom 05.01.2026, OF 265/14 Betreff: Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Erläuterung, wie die Pflege der Flächen und insbesondere der Schnitt der Obstbäume auf der als Ausgleichsmaßnahme angelegten Fläche "Im Niederfeld" gewährleistet werden soll. Begründung: Auf Nachfrage des Ortsbeirats teilte der Magistrat in der Stellungnahme 1093 vom 26.5.2023 mit, dass das zuständige Fachamt die Ausgleichsflächen im Frühjahr 2024 in seine Unterhaltung übernehmen und zeitnah einen fachgerechten Pflegeschnitt veranlassen werde. Die Flächen machen aus der Sicht des Ortsbeirats weiterhin einen ungepflegten Eindruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Sanfte Verkehrsberuhigung in der Straße Im Niederfeld
Antrag vom 03.01.2026, OF 264/14 Betreff: Sanfte Verkehrsberuhigung in der Straße Im Niederfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, testweise und befristet auf zunächst zwölf Monate in der Straße Im Niederfeld im Bereich zwischen den Hausnummern 69 und 71 sowie gegenüber der Hausnummer 80 die Verlegung jeweils eines öffentlichen Parkplatzes von den bestehenden Parkplatzbuchten auf die Fahrbahn zu veranlassen (siehe Abbildungen 1 und 2). Durch die neu markierten Längsparkflächen am Straßenrand in Fahrtrichtung Nordosten soll eine optische und physische Fahrbahnverengung ohne nennenswerte Parkraumvernichtung entstehen und die Tempo-30-Regelung wirksam unterstützt werden. Nach Ablauf der Testphase soll das Ergebnis mithilfe einer Bürgerbefragung durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Je nach Ergebnis der Auswertung ist dauerhafte Umsetzung der Maßnahme oder deren Rückbau innerhalb von drei Monaten vorzusehen. Begründung: Die Straße Im Niederfeld ist aufgrund ihrer geradlinigen, breiten und ebenen Bauweise in einem reinen Wohn- und Anliegergebiet prädestiniert für Geschwindigkeitsüberschreitungen, obwohl dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben ist. Dies führt zu Sicherheitsrisiken für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer. Seit Jahren melden Anwohner wiederholt Beschwerden über zu hohe Fahrgeschwindigkeiten, was die Notwendigkeit einer effektiven Verkehrsberuhigung unterstreicht. Bisherige Maßnahmen wie die einseitig angelegte Gehwegnase in stadtauswärtiger Richtung und die Street-Print-Elemente haben die gewünschte Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten nicht ausreichend erzielt. Die vorgeschlagene testweise Fahrbahnverengung durch Verlegung von Parkplätzen auf die Fahrbahn schafft einen natürlichen Schikanen-Effekt in beiden Fahrtrichtungen, ohne dabei Parkraum zu verringern. Sie ist STVO-konform bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von mindestens 3,2 bis 3,5 Metern und reduziert nachweislich die gefahrenen Geschwindigkeiten, um die Tempo-30-Regelung wirksam zu unterstützen. Die Maßnahme ist kostengünstig umzusetzen, vollständig reversibel und erfordert keine umfangreichen Baumaßnahmen. Nach der Testphase ermöglicht eine Bürgerbefragung eine fundierte Evaluation. Im Falle einer positiven Bewertung könnte die Umsetzung dauerhaft erfolgen, ergänzt um die Entsiegelung der nicht mehr benötigten Parkbuchten, was zusätzlich zur Umweltentlastung beiträgt. Abbildung 1: Parkplatzverlegung auf die Fahrbahn Im Niederfeld zwischen den Hausnummern 69-71 Quelle: planAS mit eigenen Einzeichnungen Abbildung 2: Parkplatzverlegung auf die Fahrbahn Im Niederfeld gegenüber der Hausnummer 80 Quelle: planAS mit eigenen Einzeichnungen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Abstellmöglichkeiten für Harheim
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7699 entstanden aus Vorlage: OF 248/14 vom 25.08.2025 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld" Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller geschaffen werden können. Begründung: Nicht nur Schüler auf ihrem Weg zum Gymnasium Nord, zum Gymnasium Riedberg, zur Otto-Hahn-Schule oder zur Ziehenschule frequentieren die erwähnten Haltestellen, sondern auch etliche Bürger Harheims, in Richtung zentrumsnaher Stadtteile. Jedoch fehlen an diesen Knotenpunkten sichere Abstellplätze für Fahrräder oder E-Roller, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern, das Wildparken zu verhindern und die Nutzung einer nachhaltigen Mobilität zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7700 entstanden aus Vorlage: OF 250/14 vom 25.08.2025 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit von Schulkindern in Harheim zu erhöhen und in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummer 1 in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte einen Fußgängerüberweg aufzubringen, um die Querung der Straße für Schul- und Hortkinder sicherer zu gestalten. Begründung: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) spielen eine wichtige Rolle für sichere Schulwege, da sie insbesondere Kindern eine klare Orientierungshilfe beim Überqueren einer Straße bieten und Autofahrern signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben. Gespräche mit Harheimer Bürgern, der Kita-Leitung und Erziehern haben ergeben, dass die Verkehrssicherheit in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte in der Haintalstraße dringend erhöht werden muss. Hier werden etwa 60 Kinder betreut, die zum überwiegenden Teil selbstständig und ohne Aufsicht auf dem Weg zur nachschulischen Betreuung die Straße überqueren müssen. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702 entstanden aus Vorlage: OF 255/14 vom 12.10.2025 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Vorgang: OM 4017/23 OBR 14; ST 441/24 In der Stellungnahme ST 441 wurde berichtet, dass die Planung der Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte "wegen fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten leider noch nicht vorangetrieben werden konnte". Da dies nun wieder bereits über eineinhalb Jahre zurückliegt, wird der Magistrat erneut um Auskunft gebeten, wann mit der seit 2019 geplanten Erweiterung zu rechnen ist. Begründung: Die Kinder im Stadtteil warten nun seit Jahren auf die Erweiterung des Spielplatzes. Weitere Begründungen sind nach all den Anträgen der letzten Jahre zu diesem Thema kaum mehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441
Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702 entstanden aus Vorlage: OF 255/14 vom 12.10.2025 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Vorgang: OM 4017/23 OBR 14; ST 441/24 In der Stellungnahme ST 441 wurde berichtet, dass die Planung der Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte "wegen fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten leider noch nicht vorangetrieben werden konnte". Da dies nun wieder bereits über eineinhalb Jahre zurückliegt, wird der Magistrat erneut um Auskunft gebeten, wann mit der seit 2019 geplanten Erweiterung zu rechnen ist. Begründung: Die Kinder im Stadtteil warten nun seit Jahren auf die Erweiterung des Spielplatzes. Weitere Begründungen sind nach all den Anträgen der letzten Jahre zu diesem Thema kaum mehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2061
Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7700 entstanden aus Vorlage: OF 250/14 vom 25.08.2025 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit von Schulkindern in Harheim zu erhöhen und in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummer 1 in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte einen Fußgängerüberweg aufzubringen, um die Querung der Straße für Schul- und Hortkinder sicherer zu gestalten. Begründung: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) spielen eine wichtige Rolle für sichere Schulwege, da sie insbesondere Kindern eine klare Orientierungshilfe beim Überqueren einer Straße bieten und Autofahrern signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben. Gespräche mit Harheimer Bürgern, der Kita-Leitung und Erziehern haben ergeben, dass die Verkehrssicherheit in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte in der Haintalstraße dringend erhöht werden muss. Hier werden etwa 60 Kinder betreut, die zum überwiegenden Teil selbstständig und ohne Aufsicht auf dem Weg zur nachschulischen Betreuung die Straße überqueren müssen. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Abstellmöglichkeiten für Harheim
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7699 entstanden aus Vorlage: OF 248/14 vom 25.08.2025 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld" Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller geschaffen werden können. Begründung: Nicht nur Schüler auf ihrem Weg zum Gymnasium Nord, zum Gymnasium Riedberg, zur Otto-Hahn-Schule oder zur Ziehenschule frequentieren die erwähnten Haltestellen, sondern auch etliche Bürger Harheims, in Richtung zentrumsnaher Stadtteile. Jedoch fehlen an diesen Knotenpunkten sichere Abstellplätze für Fahrräder oder E-Roller, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern, das Wildparken zu verhindern und die Nutzung einer nachhaltigen Mobilität zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
Antrag vom 11.11.2025, OF 565/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Entwicklung und Gestaltung eines Quartiersplatzes in Alt-Rödelheim zur Aufwertung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2026 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger*innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Da die Hochbauarbeiten nun begonnen wurden ist für das Folgejahr ein wesentlicher Baufortschritt zu erwarten. Aus diesem Grund sollen die in den Magistratsstellungnahmen ST 1236 und ST203 in Aussicht gestellten Planungen zur Aufwertung des Platzbereichs nun begonnen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 13 2025 Die Vorlage OF 565/7 wird als Antrag der GRÜNEN und der SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Haushalt 2026 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Personalstellen für Kontrolle des parkenden Verkehrs stärken
Antrag vom 11.11.2025, OF 564/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Personalstellen für Kontrolle des parkenden Verkehrs stärken Vorgang: V 26/21 OBR 7; ST 1578/21; EA 56/23 OBR 7; B 367/25 Der Ortbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Personalstellen für die Kontrolle des parkenden Verkehrs in den Stadtteilen des Ortsbezirks 7 soll um 10 % erhöht werden. Zugleich soll eine weitere Anzahl von Stellen durch Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 8 TVöD beziehungsweise 9a TVöD das Problem der Fluktuation verringern helfen. Begründung: Immer noch ist die Situation von falsch parkenden PKW im Ortsbezirk ein tagtägliches Ärgernis, weil sie Wege versperren, die Mobilität von Fußgängern einschränken und oft auch eine wirkliche Gefahr darstellen, weil sie sichtbehindernd sind. Hier kann und muss die Stadt mehr tun. Eine Erhöhung der Kontrollintensität erfordert einen höheren Personalschlüssel, der durch Anpassungen im Stellenplan realisiert werden muss. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 26 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1578 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 56 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 367 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 564/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Annahme)
Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7449 entstanden aus Vorlage: OF 249/14 vom 25.08.2025 Betreff: Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarem Umkreis zur DRK-Kindertagesstätte Vielfalter Harheim in der Haintalstraße Piktogramme "Achtung Kinder" anzubringen. Begründung: Mittlerweile besuchen 60 Kinder die oben erwähnte Kindertagesstätte. Mehr als die Hälfte erreichen die Einrichtung zur nachschulischen Betreuung ohne Begleitung der Eltern. Darüber hinaus gehen und fahren die Hortkinder auch nachmittags selbstständig ohne Beaufsichtigung nach Hause. Vor diesem Hintergrund ist das Anbringen von Piktogrammen "Achtung Kinder", z. B. in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummern 1 und 5, unbedingt geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2096
Kegelbahn im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim - Auskunftsersuchen
Antrag vom 20.09.2025, OF 562/4 Betreff: Kegelbahn im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim - Auskunftsersuchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über den Zustand der Kegelbahn und der Möglichkeit bzw. den Kosten, diese zu sanieren. Begründung: Von Bürger*innen des Stadtteils wurde der Wunsch geäußert, diese Kegelbahn wieder nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1298 2025 Die Vorlage OF 562/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung)
Finanzierung Spielmobil für Westhausen
Antrag vom 06.10.2025, OF 562/7 Betreff: Finanzierung Spielmobil für Westhausen Der Magistrat wird gebeten, beim Kinderfest im Westring (Westhausen) am 16.08.2026 ein Spielmobil aufzustellen. Dafür stellt der Ortsbeirat 600 € aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten für das Spielmobil, welches zu diesem Zweck von der Kinderbeauftragten für vier Stunden gebucht wird. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 430 2025 Die Vorlage OF 562/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6156 entstanden aus Vorlage: OF 210/14 vom 11.11.2024 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 136 "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte, im Bereich der Hausnummern 1 und 4, anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, worauf nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelags in Form von Pflastersteinen eindeutig hinweist. Dennoch wird in diesem Bereich viel zu schnell gefahren, was insbesondere für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter, die diesen ausgewiesenen Schulweg nutzen, eine erhebliche Gefahr darstellt. Es gilt zu beachten, dass es in diesem Bereich keine Möglichkeit gibt, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bittet der Ortsbeirat darum, die Situation durch andere geeignete Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße
Antrag vom 12.05.2024, OF 192/14 Betreff: Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um für die Grundschulkinder die Überquerung der Haintalstraße sicherer zu machen. Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können. Vor allem im Niederfeld wohnen viele Familien mit Kindern, die die Grundschule besuchen. Der Weg an der Straße Hermannspforte ist als offizieller Schulweg ausgewiesen. Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass Nahe der Ecke Haintalstraße/Hermannspforte parkende Autos den Schulweg risikoreich machen. Kinder, die auf die andere Fußwegseite laufen müssen, können die Haintalstraße schlecht einsehen und von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass die Kinder die Straße gefahrlos überqueren können. Quelle: Schulwegpläne Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wurde zurückgezogen.
Radverkehrskonzept Nord
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5370 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 26.02.2024 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße Hermannspforte bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Der Magistrat wird gebeten, die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochzustufen. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile: 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U 5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 14
Optimierung Radverkehrskonzept Nord
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5374 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 04.04.2024 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße Hermannspforte mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute; 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute; 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße Harheimer Weg Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark . Begründung: zu 1.: Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße Hermannspforte (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2.: Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppellinie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den Nordpark Richtung Grillplatz Nordpark deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3.: Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum Grillplatz Nordpark führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 14
Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs
Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2 bis 24 sowie Im Niederfeld 110 bis 130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen in diesem Bereich zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurde bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 284 Auskunftsersuchen vom 23.06.2025, V 1213 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Planungssicherheit Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
Antrag vom 29.09.2023, OF 159/14 Betreff: Planungssicherheit Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um konkrete Auskünfte für den Stadtteil Harheim gebeten, 1. wie viele Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2024/25 benötigt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, 2. ob mit der Eröffnung der neuen Kindertagesstätte in der Haintalstraße ausreichend Kindergartenplätze für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen und 3. welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um der hohen Nachfrage von künftig benötigten Betreuungsplätzen in U3, Kindergarten und Hort gerecht zu werden. Begründung: Die Bevölkerungsanzahl im Stadtteil Harheim wächst kontinuierlich. Am deutlichsten zeigt sich dies in den Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt mit einer Zunahme der Gruppe der 6- bis unter 10-jährigen Kinder um 16 Prozent bis zum Jahr 2025. Umso verständlicher sind die Sorgen der Eltern, ob ausreichend Betreuungsplätze für ihre Kinder in U3, Kindergarten und Hort zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren ist der Eindruck entstanden, dass der jeweiligen Nachfrage erst "in letzter Sekunde" entsprochen werden konnte. Insbesondere aus Planungsgründen, aber auch zur rechtzeitigen Vorsorge würde ein Einblick in die Planungen für Harheim bei den betroffenen Eltern zu der dringend erforderlichen Klarheit führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wurde zurückgezogen.
Kindertagesstätte in der Haintalstraße
Antrag vom 29.09.2023, OF 160/14 Betreff: Kindertagesstätte in der Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um konkrete Auskünfte gebeten, 1. wann mit der Fertigstellung der Kindertagesstätte in der Haintalstraße zu rechnen ist, 2. wann die Betreuung von Kindern in Kindergarten und Hort aufgenommen wird, 3. wie viele Betreuungsplätze zu Beginn zur Verfügung stehen und 4. wie hoch die maximale Betreuungskapazität ausfällt. Begründung: Die Baumaßnahmen der geplanten Kindertagesstätte in der Haintalstraße wurden nach langem Warten mit enormer Verspätung aufgenommen. Eine zeitnahe Fertigstellung noch im Jahr 2023 scheint nicht in Sicht. Zur höheren Planungssicherheit der ansässigen Eltern, die dringend auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder angewiesen sind, wäre eine transparente Klärung der Situation äußerst wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/14 wurde zurückgezogen.
Spielplatz Hermannspforte
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 140/14 vom 22.05.2023 Betreff: Spielplatz Hermannspforte Vorgang: V 604/23 OBR 14; ST 1019/23 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme ST 1019 vom 05.0 5.2023 entschieden zurück und verlangt den unverzüglichen Planungs- und Baubeginn der angefragten Erweiterung. Begründung: Der Inhalt der Stellungnahme lässt sich aus der Sicht des Ortsbeirats nur damit erklären, dass sie in Unkenntnis des Hintergrunds der Anfrage (Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604) erstellt wurde. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen wurde dem Ortsbeirat im Jahr 2019 der Plan eines fertig konzipierten Spielplatzes vorgelegt. Avisierter Baubeginn: unverzüglich. Er befand sich direkt an die Bebauung angrenzend nördlich des Regenrückhaltebeckens. Aus für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Bau durch das Umweltamt verhindert. Die Erweiterung und Renovierung des Spielplatzes Hermannspforte war ein daraufhin gefundener Kompromiss und stellt den Ersatz für den aus Ökogründen verhinderten Spielplatz direkt im Baugebiet dar. Das Projekt hat daher nichts auf einer "Prioritätenliste" zu suchen, sondern ist endlich zu realisieren! Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass im angrenzenden Neubaugebiet Urnbergweg/Eckstraße der von der Stadt Frankfurt fest zugesagte Spielplatz ebenfalls nicht realisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1019 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441 Aktenzeichen: 67-2
Schulweg PhilippSchnellStraße/Hermannspforte
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 27.02.2023 Betreff: Schulweg Philipp-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft Philipp-Schnell-Straße 47 zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zug unsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Begründung: Die Straße Hermannspforte hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. einem Meter, die den Anforderungen an öffentliche Gehwege gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 Meter. Die Straße Hermannspforte ist neben der Straße Am Auweg und der Spitzenstraße eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter sechs Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o. g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 Metern) entlang der Grenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche „Im Niederfeld“
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3641 entstanden aus Vorlage: OF 129/14 vom 27.02.2023 Betreff: Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, die Obstbäume auf der im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Harheim-Süd angelegten Streuobstwiese mittels fachgerecht durchzuführendem Obstbaumschnitt pflegen zu lassen. Begründung: Die Neuanlage der Streuobstwiese soll einen Beitrag zur standortgerechten Artenvielfalt von Flora und Fauna liefern. Gleichzeitig soll sie künftig auch Obsterträge liefern sowie darüber hinaus ein prägender optischer Bestandteil der Landschaft sein, welcher zur Steigerung der Wohnqualität der umliegenden Wohngebiete dienen kann. Damit diese Funktionen nachhaltig erfüllt werden können, müssen die Bäume gesund erhalten werden. Dazu ist es notwendig, dass sie eine stabile, gut zugängliche und gut belichtete sowie belüftete Krone bilden. Dieses Ziel kann nur durch fachgerechten Baumschnitt erreicht werden. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass die dazu notwendigen Arbeiten bisher unterlassen wurden (siehe Foto) und bittet daher den Magistrat, die entsprechenden Arbeiten zu veranlassen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1093 Aktenzeichen: 67-0
Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte
Antrag vom 29.01.2023, OF 128/14 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte Vorgang: ST 73/22 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, wie weit die Planungen der Umsetzung des Spielplatzes gediehen sind, nachdem das Vorhaben nach o.g. Stellungnahme "in die Prioritätenliste aufgenommen" wurde. Wir bitten darum, dass das Projekt schnellstmöglich umgesetzt wird. Begründung: Die ersten Häuser im Baugebiet Harheim Süd stehen seit über 10 Jahren; die Bautätigkeit im Gebiet ist seit mindestens 6 Jahren weitgehend abgeschlossen. Seitdem warten Kinder und Eltern auf den ursprünglich geplanten Spielplatz. Der Spielplatz war fester Bestandteil der Planungen des Neubaugebiets. Es wird Zeit! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 604 2023 Die Vorlage OF 128/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 23.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Aktenzeichen: 32 1
Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434
Hitzeinsel im Niederfeld verhindern - Baum pflanzen
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2649 entstanden aus Vorlage: OF 104/14 vom 22.08.2022 Betreff: Hitzeinsel im Niederfeld verhindern - Baum pflanzen Vorgang: M 105/19 Der Magistrat wird gebeten, an der auf dem Bild unten gelb markierten Stelle vor dem Gebäude Im Niederfeld 20 einen groß- und breitkronigen Straßenbaum zu pflanzen. Begründung: Vor dem Gebäude Im Niederfeld 20 ist beim endgültigen Ausbau der Straße Im Niederfeld ein großer, gepflasterter Gehweg- und Zufahrtsbereich entstanden. Der Bereich (siehe Foto) ist nahezu ganztägig von Süden her besonnt und heizt sich in den Sommermonaten stark auf. Dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (M 105 vom 05.08.2019) zufolge sollen solche Hitzeinseln durch sommerliche Beschattung (z. B. durch Bepflanzung) reduziert werden. Aus dem Leitungsplan geht hervor, dass an den gelb markierten Stellen (auf der einen oder anderen Seite der Telekom-Leitung) Platz für die Pflanzung eines Baumes vorhanden wäre. Ein solcher großkroniger Baum könnte durch den sommerlichen Schattenwurf helfen, die Temperaturen auf der benannten Fläche deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig bliebe bei einer Pflanzung an dieser Stelle die Zufahrt zum Gebäude Im Niederfeld 20 unbeeinträchtigt. Bild: geoportal.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 8 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 285 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1833 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz „Am Auweg“
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2344 entstanden aus Vorlage: OF 90/14 vom 10.06.2022 Betreff: Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg" Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "Am Auweg" Verbotsschilder für das Mitführen von Hunden aufstellen zu lassen. Begründung: Obwohl das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist, wird der oben genannte Spielplatz in aller Regelmäßigkeit mit Hundekot verschmutzt. Die Gründe dafür können nur Ignoranz, Bequemlichkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer gegenüber dort spielenden Kindern sein. Folglich ist dieser Kindervergnügungsplatz mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen. Diese fehlt nämlich bislang leider gänzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2179 Aktenzeichen: 67 4
Instandsetzung des Urnbergweg
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2158 entstanden aus Vorlage: OF 75/14 vom 20.02.2022 Betreff: Instandsetzung des Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, den Urnbergweg, insbesondere die letzten Ausläufer, bevor dieser in den Feldweg gen Nidda mündet, instand zu setzen, sodass die Anwohner trockenen Fußes ihre Häuser erreichen können. Begründung: Der Zugang zu den Häusern Im Niederfeld 110 bis 126 ist ausschließlich über den im Anhang skizzierten Feldweg/Ausläufer des Urnbergweg möglich. Dieser befindet sich offensichtlich in einem sehr schlechten Zustand. Die hier befindlichen Gefahrenstellen (Löcher, Unebenheiten und dadurch entstehende Pfützen) wurden zwar mit Warnbaken markiert, jedoch wurde die Ursache bis dato nicht behoben. (siehe Foto und Lagebeschreibung) Quellen: Eigene Aufnahme und Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1994 Aktenzeichen: 66 5
Instandsetzung des Weges Hermannspforte 22 bis 32
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1519 entstanden aus Vorlage: OF 35/14 vom 10.10.2021 Betreff: Instandsetzung des Weges Hermannspforte 22 bis 32 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg vor den Häusern in der Hermannspforte 22 bis 32 in gleichem Maße instand zu setzen, wie schon bei den Fußwegen der Hausnummern 10 bis 20 sowie 34 bis 40 geschehen. Begründung: Der genannte Weg vor der Bebauung dient den Anwohnern als einzige Verbindung zu ihren Wohnungseingängen. Leider ist dieser, im Vergleich zu den ähnlich angelegten Wegen links und rechts davon, in einem schlechten Zustand. Unebenheiten, die an trockenen Tagen zu Stürzen führen, zu tiefen Pfützen und im Winter zu Eisflächen. Gerade vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Anwohner bspw. auf Rollatoren unterwegs ist, erscheint es sinnvoll, diesen Weg - genauso wie bei den benachbarten Wegen bereits geschehen - ebenfalls instand zu setzen und die beschriebenen Mängel zu beheben. Abbildung 1: Abbildung 2: Quelle: Google Maps Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0
Vorstellung der Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes „Hermannspforte“
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 33/14 vom 10.10.2021 Betreff: Vorstellung der Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes "Hermannspforte" Vorgang: V 1478/19 OBR 14; ST 292/20 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte und die bereits vor gut eineinhalb Jahren zugesagte Berücksichtigung von barrierefreien Spielgeräten dem Ortsbeirat vorzustellen (Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 292). Begründung: Das Neubaugebiet "Im Niederfeld" sollte eine ausgewiesene Spielfläche erhalten. Diese wurde verworfen. Stattdessen sollte der Spielplatz "Hermannspforte" über die angrenzende Grünfläche hinaus erweitert werden - auch um Spielgeräte für größere Kinder. Leider gibt es bisher keinerlei Pläne oder Zeitvorstellungen in Richtung des Ortsbeirates. Dies möge mit einer Zeiteinschätzung für die Umsetzung nachgeholt werden. In Neubaugebieten leben Familien mit kleinen Kindern. Diese brauchen die Spielplätze jetzt und nicht erst in fünf Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2019, V 1478 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 73 Aktenzeichen: 67 2
Straßenbäume Harheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 09.10.2021 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des Harheimer Wegs zwischen den Straßen Im Niederfeld und Korffstraße mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2097 Aktenzeichen: 66-0
Halteverbot im Kurvenbereich „Im Niederfeld“
Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.
Anlage einer Gehwegverbindung
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 212 entstanden aus Vorlage: OF 11/14 vom 25.05.2021 Betreff: Anlage einer Gehwegverbindung Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Feldrandweg am Baugebiet Harheim-Süd und dem Wendehammer der Straße Im Niederfeld einen Gehweg am nordwestlichen Rand des Regenüberlaufbeckens anzulegen. Begründung: Bei der Fläche handelt es sich um eine parkähnlich angelegte Ausgleichsfläche für die Bebauung in Harheim-Süd. In den vergangenen Jahren hat sich an der Stelle, an der nun ein Gehweg angelegt werden soll, ein Trampelpfad gebildet, der die Grünfläche stark beeinträchtigt. Jedoch zeigt das "Abstimmen mit den Füßen" auch, dass an dieser Stelle eine Wegeverbindung fehlt. Dies erschließt sich auch aus einem Blick auf das unten abgebildete Luftbild. Die beantragte neue Wegeverbindung ist grün eingezeichnet. Der alternative Weg, der einen großen Umweg bedeutet, ist rot markiert. Die Anlage eines neuen (Kies-) Weges durch die Ausgleichsfläche würde diese zwar geringfügig beeinträchtigen, jedoch Flurschäden durch Trampelpfade verhindern und auch, sofern mit einem Poller abgesperrt, das mitunter vorkommende unbefugte Befahren mit Kfz unterbinden. Bei dem auf dem Luftbild sichtbaren grauen Weg handelt es sich um eine inzwischen wieder entfernte Baustraße. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1630 Aktenzeichen: 67 0
Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen
Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 243/14 vom 04.05.2020 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken, während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30; 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2; 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7; 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick/In den Aspen; 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5; 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2; 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 887 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1192 Aktenzeichen: 23 20
Fahrplan Schulbus 29 (Harheim - Otto-Hahn-Schule - Harheim)
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6871 entstanden aus Vorlage: OF 275/14 vom 07.11.2020 Betreff: Fahrplan Schulbus 29 (Harheim - Otto-Hahn-Schule - Harheim) Der Magistrat wird gebeten, auf die Fahrplangestaltung der o. g. Buslinie in dem Sinne Einfluss zu nehmen, dass 1. das Neubaugebiet Harheim-Süd in den Schulbusfahrplan integriert wird, das heißt, die Haltestelle "Im Niederfeld" soll angefahren werden; 2. die morgendlichen Abfahrtzeiten besser an den Stundenplan angepasst werden. Die Ankunftszeiten an der Haltestelle "Otto-Hahn-Schule" sollen jeweils zehn Minuten vor Beginn der ersten und zweiten Unterrichtsstunde liegen; 3. zwei zusätzliche Busse nach dem Nachmittagsunterricht der achten und neunten Stunde eingefügt werden. Diese sollen jeweils zehn Minuten nach Unterrichtsende abfahren. Begründung: zu 1.: Die Kinder des Neubaugebietes im Niederfeld benutzen den Schulbus nicht, da sie bis zum Friedhof oder Rathaus laufen müssen. Sie fahren mit dem Bus nach Kalbach und dann mit der U-Bahn nach Nieder-Eschbach. Da die Wartehaltebucht ohnehin Im Niederfeld liegt, sollte diese Haltestelle leicht in den Fahrplan integrierbar sein. zu 2.: Die Otto-Hahn-Schule hat ein Ganztagskonzept und Lernzeiten, dadurch wurden die Schulstunden-Anfangsszeiten geändert und Nachmittagsunterricht hinzugefügt. Um den Weg durch die Schule von der Haltestelle zum Klassenzimmer in einer angemessenen Zeit zu bewältigen, benötigen die Kinder einen Puffer von zehn Minuten. zu 3.: Der Mittagsfahrplan (14:00 bis 15:00 Uhr = alle 30 Minuten) ist mit dem Nachmittagsunterricht nicht kompatibel. Alle Schüler der 5. bis 13. Klasse haben mindestens zweimal pro Woche Nachmittagsunterricht zur achten und neunten Stunde. Die jetzigen Abfahrtszeiten berücksichtigen das unzureichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 434 Aktenzeichen: 92 11
Verkehrssicherheit an der Einmündung „Im Niederfeld“ in den Kreisverkehr am Harheimer Weg
Antrag vom 31.08.2020, OF 262/14 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung "Im Niederfeld" in den Kreisverkehr am Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, mittels baulicher oder sonstiger Maßnahmen das Einfahren in die Spitzenstraße mit überhöhter Geschwindigkeit zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert in den angrenzenden Feldweg einfahren kann. Begründung: Die in der Abbildung eingekreiste Mittelinsel wurde beim Endausbau der Straße im Niederfeld nicht mit ausgeführt. Es kommt daher immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, wenn Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Bonames kommend in Pfeilrichtung auf direktem Weg in die Spitzenstraße fahren. Dies sollte durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. . Quelle: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 262/14 wurde zurückgezogen.
Ideen
Weitere Glascontainer austellen
Durch die Erweiterung um das Baugebiet Harheim Süd reicht die Kapazität eines Glascontainers ggü. Hermannspforte 58 seit Monaten nicht mehr aus. Bitte prüfen Sie, ob ein weiterer Container aufgestellt werden kann.
Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim
Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
Pflanzkübel in Harheim Süd
Die Streckenführung der Straßen im Niederfeld und Spitzenstraße laden Autofahrer zu Geschwindigkeitsüberschreitungen ein. Der Straßenausbau wird seit 2 Jahren nicht durchgeführt. Mit täglich über 1200 Fahrzeugen ist die Wohnstraße überdies - entgegen der ursprünglichen Planung - stark befahren. Um das Risiko zu reduzieren, sollten an den Fahrbahnrändern Pflanzkübel aufgestellt werden, um langsameres und umsichtigeres Fahren zu begünstigen. Engagierte Bürger, die sich um die Pflege kümmern, sind in ausreichender Zahl vorhanden. Eine Unterschriftenaktion hierzu wurde bereits durchgeführt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!